AGB
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungsverträge zwischen Ing. Mert Cengiz, handelnd als Inntal Facility Management (im Folgenden: „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern (im Folgenden: „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten für Verträge mit Unternehmern im Sinne des §1 KSchG. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen des KSchG vorrangig.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung.
2.3 Vor Vertragsbeginn führt der Auftragnehmer eine kostenlose Erstbegehung des Objekts durch. Das Angebot basiert auf dem dabei erfassten Ist-Zustand und Leistungsumfang.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. Betreuungsvertrag. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3.2 Leistungsänderungen oder -erweiterungen werden gesondert beauftragt und abgerechnet.
3.3 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen mit eigenem, qualifiziertem Personal. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Information des Auftraggebers.
3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den notwendigen Zugang zum Objekt zu ermöglichen und erforderliche Informationen (Abfuhrtermine, Hausordnung, Ansprechpartner) bereitzustellen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Festpreis gemäß Angebot, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zum Monatsende. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
4.3 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§456 UGB: 9,2 % über Basiszinssatz p.a.) sowie Mahnspesen von pauschal € 15,00 je Mahnung zu entrichten.
4.4 Preisanpassungen sind einmal jährlich, unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex (VPI), mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zulässig.
4.5 Notdiensteinsätze außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich einer Notdienstpauschale abgerechnet.
§ 5 Dokumentation und Berichterstattung
5.1 Der Auftragnehmer dokumentiert erbrachte Leistungen mittels NFC-Checkpoint-System, GPS-Aufzeichnung (Winterdienst) und Fotodokumentation (Reinigung, Kontrollgänge).
5.2 Dokumentationsberichte werden dem Auftraggeber in vereinbarten Intervallen (standardmäßig monatlich) übermittelt.
5.3 Mängel, Schadensfälle oder sicherheitsrelevante Feststellungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung, an den Auftraggeber gemeldet.
§ 6 Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.3 Für den Winterdienst gilt: Der Auftragnehmer übernimmt die Räum- und Streupflicht gemäß den vereinbarten Leistungszeiten. Für Schäden außerhalb dieser Zeiten haftet der Auftragnehmer nicht. Die GPS-Dokumentation gilt als Nachweis der erbrachten Leistung.
6.4 Schäden sind unverzüglich zu melden. Spätere Schadensmeldungen begründen keine Haftung, sofern der Schaden bei rechtzeitiger Meldung hätte vermieden werden können.
6.5 Der Auftragnehmer ist ausreichend haftpflichtversichert.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Betreuungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
7.2 Verträge können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich (Brief oder E-Mail) gekündigt werden.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
- Wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Auftraggeber
- Verweigerung des Objektzugangs
7.4 Bei Beendigung des Vertrags werden alle Schlüssel, Zugangscodes und Unterlagen zum Objekt unverzüglich an den Auftraggeber übergeben.
§ 8 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen über das Objekt, die Mieter und den Auftraggeber vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter hausmeister-innsbruck.tirol/datenschutz, und im Einklang mit der DSGVO (EU) 2016/679 sowie dem DSG 2018.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Innsbruck.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.